Wir vertreten und beraten Sie bei der Erlangung, Durchsetzung und Verteidigung nationaler und internationaler Schutzrechte, die Ihre Erfindungen vor der Nachahmung und Verwertung durch Dritte schützen.
- Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern (Designs)
- Patentrecherchen, technische Recherchen
- Überwachung und Verlängerung der Schutzrechte
- Angriff oder Verteidigung von Schutzrechten (Einspruch, Widerspruch, Nichtigkeit)
- Vertretung vor Patentämtern und Gerichten
Unterstützung und Beratung erhalten Sie auch in angrenzenden Rechtsgebieten und Fragen, die über die eigentlichen Schutzrechte hinausgehen, z.B. bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen, mit denen Sie Nutzungsrechte an Ihrer Erfindung gewähren können.
- Lizenzvertragsrecht
- Arbeitnehmer-Erfinderrecht